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1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der MEDIA-IDENT Group GmbH, Dresdener Strasse 31, 10179 Berlin (im Folgenden „MEDIA-IDENT“) und ihrem Kunden (im Folgenden „Kunde“; beide gemeinsam auch „Parteien“) über die Nutzung der Systeme und Produkte von MEDIA-IDENT.
1.2 Der Umfang der von MEDIA-IDENT dem Kunden gegenüber geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot von MEDIA-IDENT.
1.3 Etwaige allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihnen MEDIA-IDENT ausdrücklich zustimmt. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.1 Der Vertrag zwischen den Parteien kommt durch Annahme eines Angebots von MEDIA-IDENT durch den Kunden, spätestens aber mit Leistungserbringung durch MEDIA-IDENT zustande.
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, MEDIA-IDENT bei der Erbringung aller vertraglichen Leistungen bestmöglich und umfassend zu unterstützen, insbesondere durch rechtzeitige Zurverfügungstellung erforderlicher oder angeforderter Informationen, Unterlagen und Inhalte sowie unverzügliche Mitteilung etwaiger Änderungen dieser Informationen. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, MEDIA-IDENT über Änderungen der Hard- und Software-Umgebung des Kunden zu informieren.
3.2 Der Kunde stellt sicher, dass er und seine Mitarbeiter, die im Rahmen der Vertragsleistungen mit MEDIA-IDENT zusammenarbeiten, über die erforderliche Fachkompetenz und Verfügbarkeit verfügen, um die Zusammenarbeit erfolgreich umzusetzen.
3.3 Der Kunde sichert seine IT-Systeme und Zugangsdaten durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte. Er verpflichtet sich zur sorgfältigen Handhabung seiner Zugangsdaten und zur Verhinderung missbräuchlicher Nutzung durch Dritte. Bei Kenntnis von Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Nutzung informiert der Kunde MEDIA-IDENT unverzüglich.
3.4 Bei Beanstandungen oder Störungen wird der Kunde MEDIA-IDENT unverzüglich unterrichten und alle zur Fehlerdiagnose und -behebung relevanten Informationen bereitstellen. Soweit möglich, beschreibt der Kunde auftretende Probleme detailliert und unterstützt MEDIA-IDENT bei der Einleitung und Umsetzung von geeigneten Gegen- oder Ausweichmaßnahmen.
3.5 Der Kunde unterlässt alle Handlungen, die dazu geeignet sind, den ordnungsgemäßen Betrieb der von MEDIA-IDENT erbrachten Leistungen zu gefährden oder übermäßig zu belasten. Dies umfasst insbesondere den Einsatz von Software, die die Leistungserbringung beeinträchtigen oder Daten manipulieren kann, soweit dies nicht für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen erforderlich ist.
3.6 Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, ist der Auftragnehmer berechtigt, hieraus resultierende Mehraufwendungen nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen abzurechnen. Außerdem verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen oder Termine um den Zeitraum, in dem eine ordnungsgemäße Leistungserbringung aufgrund der fehlenden Mitwirkung nicht möglich war.
4.1 Die Höhe der Vergütung und das Zahlungsintervall ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen den Parteien. Sofern dort keine konkreten Vereinbarungen getroffen werden, erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.
4.2 MEDIA-IDENT wird eine der vereinbarten und geschuldeten Vergütung entsprechende Rechnung ausstellen und an den Kunden versenden. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellung ohne Abzug von Skonto zahlbar.
4.3 Sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beginnt die Vergütungspflicht mit dem geplanten Starttermin, spätestens aber mit Zugangsgewährung durch MEDIA-IDENT an den Kunden.
4.4 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann MEDIA-IDENT den Zugang zur Software bis zum Zeitpunkt der Zahlung sperren. Für die Dauer der Sperrung fällt keine Vergütung für die Nutzung der Software an. MEDIA-IDENT kann bei Verzug wahlweise auch von der Durchführung und/oder Freischaltung von Updates und Upgrades absehen.
5.1 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, wird der Vertrag für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende ordentlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
5.2 Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich um jeweils einen Zeitraum von 12 Monaten, sofern er nicht wiederum mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ordentlich gekündigt wird.
5.3 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MEDIA-IDENT insbesondere dann vor, wenn:
6.1 Sofern dies zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist, wird MEDIA-IDENT gegenüber dem Kunden auch Support-Leistungen erbringen. Dieser Support erfolgt über die von MEDIA-IDENT jeweils zur Verfügung gestellten Kanäle und Kontaktdaten.
6.2 Im Rahmen des Supports werden Fragen des Kunden zur Nutzung der Software und Meldungen über etwaige Funktionsstörungen entgegengenommen und soweit möglich beantwortet.
6.3 Je nach gebuchtem Leistungsumfang wird MEDIA-IDENT auf Anfragen des Kunden zur Anwendung der Software innerhalb der festgelegten Servicezeiten zu den festgelegten Reaktionszeiten reagieren. Soweit keine Festlegungen getroffen sind, gelten keine konkreten Fristen und MEDIA-IDENT wird sich bemühen, die Anfragen zeitnah zu beantworten.
7.1 Unbeschränkte Haftung: MEDIA-IDENT haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MEDIA-IDENT bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen stammen unbeschränkt.
7.2 Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MEDIA-IDENT nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalspflicht ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von MEDIA-IDENT.
8.1 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung durch MEDIA-IDENT wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen MEDIA-IDENT, die Erfüllung dieser Verpflichtung um die Dauer der Behinderung. Und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
8.2 Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, dass nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in kauf zu nehmen ist. Als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten unter anderem auch Streik, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, rechtmäßige Aussperrungen, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Ausschreitungen, Embargo, Regierungsanordnungen, behördliche Anordnungen, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Naturereignisse wie beispielsweise Erdbeben, Erdrutsch, sowie Pandemien oder Epidemien, soweit diese direkt oder indirekt durch behördliche Anordnungen zu Leistungsverzögerungen führen.
8.3 Soweit möglich und zumutbar, wird MEDIA-IDENT nach Eintritt des eines Ereignisses höherer Gewalt den Kunden in Textform über die Beschaffenheit des Ereignisses, den Zeitpunkt, das Datum dessen Eintritts sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des Ereignisses auf die Fähigkeit von MEDIA-IDENT seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, informieren.
8.4 MEDIA-IDENT wird den Kunden nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt über die Beendigung informieren und die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen wiederaufnehmen.
9.1 Gegen Forderungen von MEDIA-IDENT kann der Kunde nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
9.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als die Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag, während seiner Laufzeit und nach seiner Beendigung oder seinem Auslaufen offenbart oder auf andere Weise übermittelt wurden, geheim zu halten und nur zum Zweck der Durchführung des Vertrags zu verwenden. Unter vertraulichen Informationen sind Informationen zu verstehen, die sich auf die Parteien beziehen, die entweder ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder nicht öffentlich bekannt gemacht wurden und deren Offenlegung einer der Parteien Schaden jeglicher Art zufügen könnte.
10.2 Bestehen bei einer der Parteien Zweifel, ob eine bestimmte Information als vertrauliche Information zu betrachten ist, ist die Partei vor einer Offenlegung an unberechtigte Dritte verpflichtet, die Vertraulichkeit durch die andere Partei in Textform bestätigen zu lassen.
10.3 Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, von denen die Partei, die sie erhalten oder offengelegt hat, nachweisen kann, dass sie
a. ihr vor Offenlegung durch die andere Partei bereits bekannt waren;
b. die Informationen ohne Rückgriff auf oder Verwendung von Informationen der anderen Partei selbstständig entwickelt hat;
c. die Information von Dritten rechtmäßig erhalten hat, die nach ihrer Kenntnis gegenüber der anderen Partei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren;
d. ihr oder der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei bestehenden Vorschriften bekannt wurden;
e. aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind. In letztgenanntem Fall hat die Partei, die die Informationen erhalten hat vor ihrer Offenlegung gegenüber Dritten die andere Partei unverzüglich zu informieren.
10.4 Die in dieser Klausel genannten Verpflichtungen der Parteien gelten auch für ihre Angestellten, Berater, Vertreter, Auftragnehmer und sämtliche Personen, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben.
10.5 Diese Vertraulichkeitsvereinbarung bleibt auch für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags gültig.
11.1 Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung des Vertrages die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten. Die Parteien werden zu diesem Zweck eine Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO abschließen.
12.1 Der Vertrag zwischen MEDIA-IDENT und dem Nutzer und diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Etwaige mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bisher bestehende Verträge über die Nutzung von copyident werden durch den hiermit abgeschlossenen Vertrag ersetzt und sind fortan nicht mehr gültig, es sei denn die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen als unwirksam und/oder nichtig eingestuft werden, bleiben die restlichen Bestimmungen von der Unwirksamkeit und/oder Nichtigkeit unberührt.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“). Sollte der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 12 BGB sein, bleiben zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen des Landes, in dem sich der Nutzer gewöhnlich aufhält, von der Rechtswahl unberührt (insbesondere im Hinblick auf den Vertragsschluss und das Gewährleistungsrecht).
12.4 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von MEDIA-IDENT ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen MEDIA-IDENT und dem Nutzer.